Erst abgelehnt, jetzt doch eingetragen. Heute am 24.03.2022 ist es soweit. FairGrapes wurde offiziell vom EUIPO als EU-Marke eingetragen. Doch der Weg dahin war steinig.
Grund dafür ist, dass unsere Marke zunächst abgelehnt wurde. Wie es dazu kam?
Parallel zur Unternehmensgründung haben wir FairGrapes als Marke angemeldet. Das macht man in Deutschland beim DPMA, dem Deutschen Marken- und Patentamt. Die Anmeldung ließ sich überraschend unbürokratisch online erledigen. Wie praktisch, denn wer geht schon gerne freiwillig zum Amt, um dort ein Formular auszufüllen.
Also haben wir den Antrag abgeschickt. Die Gebühr für die Markenanmeldung bezahlt. Und die Marke war angemeldet. Naja, nicht ganz.
FairGrapes wurde aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft vom DPMA als Marke abgelehnt. Sollte es das gewesen sein mit FairGrapes? Müssen wir uns umbenennen? Eine Marke ist schon ziemlich wichtig.
Doch dann bekam das Thema eine überraschende Wendung. Wir haben mit vielen Menschen gesprochen und erhielten einen vielversprechenden Tipp.
Statt die Marke nur für Deutschland anzumelden, sollten wir es beim europäischen Markenamt probieren, dem EUIPO in Alicante. EU-Marken sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig, also auch Deutschland.
Vielleicht gab es doch noch eine Zukunft für FairGrapes. Wir haben alles auf eine Karte gesetzt. Die nicht unerhebliche Gebühr für eine europaweite Markenanmeldung bezahlt (die bei abgelehnter Markenanmeldung komplett verloren ist). In der Hoffnung, vielleicht doch weiterhin FairGrapes zu bleiben.
Dann hieß es nochmal drei Monate abwarten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Und heute dann die erfreuliche Nachricht: FairGrapes ist ab sofort offiziell in der gesamten EU als geschützte Wortmarke eingetragen. Auch in Zukunft wirst du weiterhin leckere Weine von FairGrapes bekommen. Und es wird kein anderes FairGrapes geben.
Weitere Informationen:
Markenanmeldung beim EUIPO: https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/018616924