Die Geschmacksbezeichnung trocken sagt etwas über den verbliebenen Restzuckergehalt im Wein aus. Während der Gärung wird der Zucker des Traubensaftes in CO2 und Alkohol umgewandelt. Vergärt der größte Teil des Restzuckers, wird ein Wein als trocken bezeichnet.
Ein trockener Wein darf maximal 9g/l Restzucker haben. Aber nur, wenn der Säure des Weines bei 7g/l liegt. Der Restzuckergehalt des Weines darf maximal 2g höher sein als seine Säure, um als trocken zu zählen und maximal 9g/l betragen. Diese verwirrende Doppelregelung zur Bestimmung der Geschmacksrichtung zeigt, wie eng das Zusammenspiel zwischen Säure und Zucker in einem Wein ist. Säure puffert den Restzucker ab und macht ihn weniger wahrnehmbar.
Deshalb sind beispielsweise feinherbe Rieslinge auch für Weintrinker, die sonst nur ‘trocken’ trinken, eine interessante und vielversprechende Wahl.