Deutscher Wein wird oft in vier Hauptkategorien eingeteilt - Qualitätswein, QbA, Prädikatswein und Landwein. Innerhalb dieser Kategorien gibt es viele verschiedene Weinstile und -stufen, die alle ihre eigenen Merkmale haben. In diesem Blogbeitrag schauen wir uns eine bestimmte Art von deutschem Wein genauer an - den Kabinett-Wein.
Kabinett-Weine - ein tieferer Blick
Kabinett-Weine werden aus vollreifen Trauben hergestellt und müssen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 7,5 % aufweisen. Diese Weine haben in der Regel einen leichten Körper und einen moderaten Säuregehalt. Der Zuckergehalt von Kabinett-Weinen kann von trocken bis halbtrocken reichen, wobei die süßeren Varianten häufiger vorkommen. Typisch für Kabinett-Weine ist eine höhere Substanz und Charakterisitk als bei üblichen Qualitätsweinen.
Klassifizierung von Kabinett-Weinen
Kabinett-Weine werden nach ihrem Mostgewicht klassifiziert - der Menge an Zucker im Traubensaft, bevor die Gärung stattfindet. Damit sich ein Wein als Kabinett bezeichnen darf, ist die Grundvoraussetzung, dass er mindestens 73 Oechsle, in der Weinbauregion Baden sogar 76 Oechsle, besitzt.
Zusätzlich muss jeder Kabinett-Wein durch ein Gremium sensorisch geprüft werden. Hierum kümmern sich die Weinbauverbände auf Landesebene. In einem 5 Punkte Bewertungsschema, muss ein Kabinett mindestens 1,5 Punkte erzielen.
Der Ursprung von Kabinett-Weinen
Die Klassifizierung von Kabinett-Weinen geht zurück bis ins 16te Jahrhundert. Im Rheingau gab es staatliche Weingüter, die in ihren Kellern gesonderte Räume hatten, in denen die besseren Qualitäten gelagert wurden - die sogenannten Kabinettskeller.
Kabinett bedeutet Vielfalt
Kabinett-Weine bieten eine breite Palette an Geschmacksrichtungen und Stilen, die jeden Gaumen ansprechen. Egal, ob du einen leichten Wein suchst, den du allein genießen kannst, oder einen gehaltvolleren, der gut zum Essen passt - es gibt sicher einen Kabinett-Wein, der perfekt zu dir passt!